Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle vom Fotografen und/oder seinen Erfüllungsgehilfen (Assistenten / Mitarbeiter) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen nebst Erweiterungen dieses Vertrages als ausdrücklich mit einbezogen.
2. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge der Auftraggeber.
3. Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Fotografen, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.
4. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.
5. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen.
Etwaige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
1. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Fotos um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff . 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
2. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrages.
Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Die Mindestanzahl wird durch die Bestätigung des Angebots bestimmt.
3. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.
4. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen.
5. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten auch tatsächlich fotografiert werden.
1. Dem Fotografen steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.
2. Der Auftragnehmer überträgt auf erstes Anfordern jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z. B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
3. Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Fotografen erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.
4. Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.
5. Bei jeglicher unberechtigten (insbesondere bei ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten und über die den Auftraggebern eingeräumten Rechte hinausgehenden) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche durch den Fotografen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
6. Durch die bei Übertragung von Nutzungsrechten vorgesehenen Strafzahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
7. Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen schriftlich vereinbart werden.
1. Als Kleinunternehmer nach §19 UStG wird keine MwSt. ausgewiesen.
2. Preisänderungen bei Nachbestellungen und zukünftigen Aufträgen vorbehalten, ausgenommen davon sind verbindliche Bestellungen, die Bestandteil des Vertrages sind.
3. Fällige Rechnungen sind umgehend nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos und digitale Dateien, Eigentum des Fotografen. Ebenso verbleiben alle Rechte an den Fotos beim Fotografen.
1. Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar berechnet.
2. Über den jeweiligen Auftrag hinausgehende Arbeiten oder Erweiterungen (sofern nicht Teil einer Zusatzoption) werden nach geleisteten Stunden abgerechnet.
1. Für Schäden gleich welcher Art haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft herbeigeführt haben.
2. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.
3. Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit maximal mit dem Wert des jeweils gebuchten Paketes.
4. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.
5. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind.
Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6. Die Organisation und Vergabe von Buchungen sowie die Ausführung der beauftragten Arbeiten erfolgen mit größtmöglicher Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. Umstände höherer Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) der Fotograf nicht zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen oder vereinbarte Liefertermine nicht einhalten, können die Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche für jegliche daraus resultierenden Schäden, Folgen oder Mehrkosten geltend machen. Der Fotograf verpflichtet sich jedoch in diesem Falle, die jeweils geleistete Anzahlung den Auftraggebern zurückzuerstatten.
7. Sollte es kurzfristig aufgrund der oben genannten Umstände höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, und sollte der Fotograf aufgrund dieser Umstände hierzu in der Lage sein, wird er sich bemühen, soweit von den Auftraggebern gewünscht, einen Ersatzfotografen zu empfehlen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch auf einen Ersatzfotografen wird hierdurch nicht begründet.
8. Für eventuelle Mehrkosten, die durch die Buchung eines Ersatzfotografen oder anderer Dritter entstehen, wird ausdrücklich nicht gehaftet.
9. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
1. Die Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich.
2. Die Auftraggeber erklären sich einverstanden, dass die zum Geschäftsverkehr und dem Auftrag betreffend erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.
3. Der Fotograf trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies
– zur vertragsgemäßen Leistungserbringung und
– zum Zweck der Vertragsdurchführung,
– vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten und
– zur Wahrung eigener berechtigter Geschäftsinteressen
erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.
4. Der Fotograf wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten (z.b. Online-Galerien, Fotobücher, Abzüge …) erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.
5. Die personenbezogenen Daten werden nach 10 Jahren gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung, Nachbestellungen und Vermarktung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
1. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Fotografen, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist.
4. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Sie sind dann nach Treu und Glauben auszulegen oder durch etwa neue gesetzliche Bestimmungen zu ergänzen oder zu ersetzen.
Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen zum ratenkauf by easyCredit
1. Geltungsbereich und allgemeine Nutzungsbedingungen
Die nachfolgenden ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten zwischen Ihnen und dem Händler für alle mit dem Händler geschlossenen Verträge, bei denen der ratenkauf by easyCredit (im folgenden Ratenkauf) genutzt wird. Die ergänzenden AGB haben im Konfliktfall Vorrang vor anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers. Ein Ratenkauf ist nur für Kunden möglich, die Verbraucher gem. § 13 BGB sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2. Ratenkauf
Für Ihren Kauf stellt Ihnen der Händler mit Unterstützung der TeamBank AG Nürnberg, Beuthener Straße 25, 90471 Nürnberg (im folgenden TeamBank AG) den Ratenkauf als weitere Zahlungsmöglichkeit bereit. Der Händler behält sich vor, Ihre Bonität zu prüfen. Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Ratenkauf-Datenschutzhinweis in der Bestellstrecke. Sollte aufgrund nicht ausreichender Bonität oder des Erreichens der Händler-Umsatzgrenze die Nutzung des Ratenkaufs nicht möglich sein, behält sich der Händler vor, Ihnen eine alternative Abrechnungsmöglichkeit anzubieten. Der Vertrag über einen Ratenkauf kommt zwischen Ihnen und dem Händler zustande. Mit dem Ratenkauf entscheiden Sie sich für eine Abzahlung des Kaufpreises in monatlichen Raten. Über eine fest vereinbarte Laufzeit sind dabei monatliche Raten zu zahlen, wobei die Schlussrate unter Umständen von den vorherigen Ratenbeträgen abweicht. Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten. Die bei Nutzung des Ratenkaufs entstandenen Forderungen werden im Rahmen eines laufenden Factoringvertrages vom Händler an die TeamBank AG abgetreten. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die TeamBank AG geleistet werden.
3. Ratenzahlung
per SEPA-Lastschrift Durch das mit dem Ratenkauf erteilte SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie die TeamBank AG, die durch den Ratenkauf zu entrichtenden Zahlungen, von Ihrem im Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenem Kreditinstitut durch eine SEPA-Lastschrift einzuziehen. Die TeamBank AG wird Ihnen den Einzug per E-Mail bis spätestens einen Kalendertag vor Fälligkeit der SEPA-Lastschrift ankündigen (Pre-Notifikation/Vorabankündigung).
Der Einzug erfolgt frühestens zum angegebenen Datum der Vorabankündigung. Ein späterer, zeitnaher Einzug kann erfolgen. Wenn zwischen der Pre-Notifikation und dem Fälligkeitsdatum eine Verringerung des Kaufpreisbetrags erfolgt (z.B. durch Gutschriften), so kann der abgebuchte Betrag von dem in der Pre-Notifikation genannten Betrag abweichen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit Ihr Girokonto über eine ausreichende Deckung verfügt.
Ihr Kreditinstitut ist nicht verpflichtet die Lastschrift einzulösen, falls eine ausreichende Deckung des Girokontos nicht gegeben ist. Sollte mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen eines unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers oder aufgrund des Erlöschens des Girokontos zu einer Rücklastschrift kommen, geraten Sie auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug, es sei denn, die Rücklastschrift resultiert infolge eines Umstandes, den Sie nicht zu vertreten haben.
Die im Falle einer Rücklastschrift von Ihrem Kreditinstitut der TeamBank AG berechneten Gebühren werden an Sie weitergereicht und sind von Ihnen zu begleichen. Befinden Sie sich in Verzug, ist die TeamBank AG berechtigt für jede Mahnung eine angemessene Mahngebühr oder Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Aufgrund der hohen Kosten, welche mit einer Rücklastschrift verbunden sind, bitten wir Sie im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der SEPALastschrift nicht zu widersprechen. In diesen Fällen erfolgt in Abstimmung mit dem Händler die Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder durch eine Gutschrift.